die gesetzliche Regelversorgung
die Regelversorgung in der Zahnmedizin definiert die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Dies entspricht jedoch nicht immer dem aktuellen Stand der medizinischen Entwicklung.
Zahnärzte bieten jedoch auch höherwertigere und aufwändigere Versorgungsformen an, die als „gleichartige Versorgung“ und „andersartige Versorgung“ bezeichnet werden. Dies sind zahnmedizinische Behandlungsmöglichkeiten, die über den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hinausgehen.
Die GKV leistet im Bereich der Regelversorgung sogenannte Festzuschüsse.
Die Preisunterschiede zwischen den beiden Versorgungsformen können auch bei kleineren Behandlungen mehrere tausend Euro betragen.
Zur Veranschaulichung haben wir einige Leistungsfälle auf einer Übersichtsseite zusammengefasst.
Zur Absicherung gegen hohe und unerwartete Kosten beim Zahnersatz bieten viele Versicherungen eine Zahnzusatzversicherung an.